Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
Da für Freitag den 19. mein nächster Termin beim Arbeitsamt bevorsteht (bin leider seit dem 1.1.2007 arbeitslos) möchte ich mich insoweit gut vorbereiten. Meine Pläne zur Auswanderung sollen nun auf den Tisch und ich hoffe, meine Arbeitsvermittlerin ist mir gut gestimmt.
Nun bekam ich heute telefonisch eine Stelle vermittelt, auf die ich mich hier in Dresden bewerben soll, ich würde wohl vom Profil her sehr gut darauf passen. Da meine Pläne aber feststehen, die Wohnung gekündigt ist und der Umzug nach Skotbu Ende März realisiert wird, hoffe ich, dass mir diesbezüglich keine Steine in den Weg gelegt werden. Natürlich bewerbe ich mich darauf, schauen wir, welche Reaktion darauf erfolgt.
Wer hat mit den Agenturen insofern Erfahrungen? Natürlich stehe ich dem Amt hier noch zur Verfügung, zumindest für den Rest der Zeit bis zum April, aber kann mein Vorhaben tangiert werden? Ich weiß, dass meine Aussichten im erlernten Beruf eher gering sind, aber ich bin da sehr flexibel und hab auch nichts dagegen in ganz anderen Bereichen zu arbeiten. Mache gerade einen Sprachkurs auf der Volkshochschule, was ich natürlich als meine eigenen Bemühungen hervorheben werde.
Die Entscheidung zum Auswandern liegt doch generell bei mir, auch wenn meine Berufrichtung gerade weniger gesucht wird? Insofern stellt sich die Frage, welche Unterstützung ich vom Amt erhalten kann. Über E 303 bin ich informiert und werde dieses Formular auch erbitten. Aber gibt es denn noch Umzugskosten, die übernommen werden? Hatte letzens gehört, lediglich darlehensweise bzw. wäre dies eine Ermessensfrage.
Vielleicht hat jemand Tipps, meinen Standpunkt durch Argumente festigen zu können, welche mir am 19. helfen würden. Ob es eine gute Idee ist noch anzusprechen, dass es im Übrigen auch um den Familienzusammenzug geht, da mein Freund bereits in Norge lebt, weiß ich nicht.
Bin für euren Rat dankbar und soweit noch eine schöne Woche.
Nun bekam ich heute telefonisch eine Stelle vermittelt, auf die ich mich hier in Dresden bewerben soll, ich würde wohl vom Profil her sehr gut darauf passen. Da meine Pläne aber feststehen, die Wohnung gekündigt ist und der Umzug nach Skotbu Ende März realisiert wird, hoffe ich, dass mir diesbezüglich keine Steine in den Weg gelegt werden. Natürlich bewerbe ich mich darauf, schauen wir, welche Reaktion darauf erfolgt.
Wer hat mit den Agenturen insofern Erfahrungen? Natürlich stehe ich dem Amt hier noch zur Verfügung, zumindest für den Rest der Zeit bis zum April, aber kann mein Vorhaben tangiert werden? Ich weiß, dass meine Aussichten im erlernten Beruf eher gering sind, aber ich bin da sehr flexibel und hab auch nichts dagegen in ganz anderen Bereichen zu arbeiten. Mache gerade einen Sprachkurs auf der Volkshochschule, was ich natürlich als meine eigenen Bemühungen hervorheben werde.
Die Entscheidung zum Auswandern liegt doch generell bei mir, auch wenn meine Berufrichtung gerade weniger gesucht wird? Insofern stellt sich die Frage, welche Unterstützung ich vom Amt erhalten kann. Über E 303 bin ich informiert und werde dieses Formular auch erbitten. Aber gibt es denn noch Umzugskosten, die übernommen werden? Hatte letzens gehört, lediglich darlehensweise bzw. wäre dies eine Ermessensfrage.
Vielleicht hat jemand Tipps, meinen Standpunkt durch Argumente festigen zu können, welche mir am 19. helfen würden. Ob es eine gute Idee ist noch anzusprechen, dass es im Übrigen auch um den Familienzusammenzug geht, da mein Freund bereits in Norge lebt, weiß ich nicht.
Bin für euren Rat dankbar und soweit noch eine schöne Woche.
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elskling
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Re: Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
Hei Hei,
also von Umzugskosten hab ich noch nichts gehört, aber das das Arbeitsamt die ersten Monate die Hälfte Deiner Miete in Deutschland übernimmt, sofern Du die nicht kündigst.
Viel Erfolg!
also von Umzugskosten hab ich noch nichts gehört, aber das das Arbeitsamt die ersten Monate die Hälfte Deiner Miete in Deutschland übernimmt, sofern Du die nicht kündigst.
Viel Erfolg!
Elskling ist ein norwegisches Wort und bedeutet nicht Else Kling ;O)
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Rehauge
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Re: Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
elskling hat geschrieben:Hei Hei,
also von Umzugskosten hab ich noch nichts gehört, aber das das Arbeitsamt die ersten Monate die Hälfte Deiner Miete in Deutschland übernimmt, sofern Du die nicht kündigst.
Viel Erfolg!
es KANN meines wissens nach, bis zu 120€ für die miete in deutschland vom amt gezahlt werden. aber auch nur max. 6 monate. und ob sie es zahlen kommt auf die "gutmütigkeit" deines vermittlers an.
was umzugskosten angeht hatte man mir gesagt das bis zu 2 jahre nach deinen umzug nach norwegen der umzug gezahlt wird. vorraussetzung ist du ziehst wegen einer arbeitsstelle nach norwegen und die geldgrenze war glaub ich 5000€.
kann sich aber alles schon wieder geändert haben...
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elskling
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Re: Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
Muß meine Aussage widerrufen, wir haben gerade beim Arbeitsamt nachgefragt. Also das Frankfurter Arbeitsamt zahlt 260 Euro Miete.Rehauge hat geschrieben:elskling hat geschrieben:Hei Hei,
also von Umzugskosten hab ich noch nichts gehört, aber das das Arbeitsamt die ersten Monate die Hälfte Deiner Miete in Deutschland übernimmt, sofern Du die nicht kündigst.
Viel Erfolg!
es KANN meines wissens nach, bis zu 120€ für die miete in deutschland vom amt gezahlt werden. aber auch nur max. 6 monate. und ob sie es zahlen kommt auf die "gutmütigkeit" deines vermittlers an.
was umzugskosten angeht hatte man mir gesagt das bis zu 2 jahre nach deinen umzug nach norwegen der umzug gezahlt wird. vorraussetzung ist du ziehst wegen einer arbeitsstelle nach norwegen und die geldgrenze war glaub ich 5000€.
kann sich aber alles schon wieder geändert haben...
Reisekosten, Umzugshilfe muß man beantragen und dann wird entschieden, ob es bewilligt wird oder nicht.
Elskling ist ein norwegisches Wort und bedeutet nicht Else Kling ;O)
Re: Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
Danke für die Antwort. Wie meinst du, bis zu 2 Jahre nach dem Umzug. Galt dies, wenn du mindestens 2 Jahre da warst und bekommst es dann erstattet, hinterher, oder wenn du mindestens 2 Jahre bleibst und bekommst es vorher? War etwas schlecht zu verstehen.
Na die Wohnung ist gekündigt, da ich davon ausgehe, nach den 3 Monaten (um eine Stelle zu suchen) nicht wieder zurück zu kommen. Mir geht es hier ja nicht ums Probieren. Daher kommt die Kostenübernahme für die alte Wohnung nicht in Frage. Aber ob es da Reisekostenübernahme gibt, um erst mal dort hin zu kommen, ist auch nicht klar.
Hier ändern sich die Richtilinien ständig und was gerade noch galt, gibts dann schon nicht mehr. Wahrscheinlich hoffen die auch darauf, dass man sich damit nicht auskennt, denn was nicht beantragt wird, muss ja auch nicht gezahlt werden. Hatte gehofft hier jemanden zu finden, der gerade nach Norge gegangen ist und vielleicht aktuell Erfahrungen hat.
Na die Wohnung ist gekündigt, da ich davon ausgehe, nach den 3 Monaten (um eine Stelle zu suchen) nicht wieder zurück zu kommen. Mir geht es hier ja nicht ums Probieren. Daher kommt die Kostenübernahme für die alte Wohnung nicht in Frage. Aber ob es da Reisekostenübernahme gibt, um erst mal dort hin zu kommen, ist auch nicht klar.
Hier ändern sich die Richtilinien ständig und was gerade noch galt, gibts dann schon nicht mehr. Wahrscheinlich hoffen die auch darauf, dass man sich damit nicht auskennt, denn was nicht beantragt wird, muss ja auch nicht gezahlt werden. Hatte gehofft hier jemanden zu finden, der gerade nach Norge gegangen ist und vielleicht aktuell Erfahrungen hat.
Re: Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
Nochmals Danke für den Nachtrag. Seht ihr, wohl wieder eine Ermessensfrage. Da bin ich ja gespannt, wie gut ich mich mit dem Amt stellen kann. Leider wird da nicht wirtschaftlich gedacht, denn die Kosten für eine mögliche 1-jährige Arbeitslosigkeit sind weitaus höher, als Umzugskosten zu übernehmen.
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Uwe
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- Wohnort: immer irgendwo zwischen Schwarzwald, Ostsee und v.a. Nordland
Re: Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
Also unter Mobilitätshilfen des Arbeitsamtes fallen u.a.:
-Trennungsbeihilfe: Wenn man (auch ins Ausland) umzieht und die restliche Familie während der Probezeit noch nicht mitzieht, kann man auf Antrag 260 EUR monatliche Trennungsbeihilfe bekommen - idR bis zu 6 Monate.
- Anreisekosten zu Deinem Arbeitsplatz im Ausland und die (Späteren) Umzugskosten dazu. Im Bundesumzugskostengesetz und in der Auslandsumzugskostenverordnung findest Du Anhaltspunkte, was das Arbeitsamt alles erstatten könnte - meist zahlen die aber nur noch einen Zuschuss/Bruchteil davon. Es lohnt sich dennoch, die Auslandsumzugskostenverordnung http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s2360.pdf nebst Auslandsreisekostenverordnung
http://bundesrecht.juris.de/arv_1991/BJNR011400991.html
gründlich zu studieren, da das, was du nicht vom AA erstattet bekommst danach wenigstens abgesetzt werden kann - das ist unheimlich viel und so könnt ihr euch bsteuerlich derart arm rechnen, dass ihr uU. mit der Steuererstattung nachträglich den Grossteil zahlen könnt.
Generell stimmt schon, dass das alles KANN-Leistungen sind. Der Arbeitsamtsberater MUSS aber eine evtl. Absage BEGRÜNDEN! Mitunter hilft da ein Anwalt sehr effektiv (kostet auch nicht viel, wenn man sich dank Anwalt dann aussergerichtlich einigt).
Grüsse,
Uwe
-Trennungsbeihilfe: Wenn man (auch ins Ausland) umzieht und die restliche Familie während der Probezeit noch nicht mitzieht, kann man auf Antrag 260 EUR monatliche Trennungsbeihilfe bekommen - idR bis zu 6 Monate.
- Anreisekosten zu Deinem Arbeitsplatz im Ausland und die (Späteren) Umzugskosten dazu. Im Bundesumzugskostengesetz und in der Auslandsumzugskostenverordnung findest Du Anhaltspunkte, was das Arbeitsamt alles erstatten könnte - meist zahlen die aber nur noch einen Zuschuss/Bruchteil davon. Es lohnt sich dennoch, die Auslandsumzugskostenverordnung http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s2360.pdf nebst Auslandsreisekostenverordnung
http://bundesrecht.juris.de/arv_1991/BJNR011400991.html
gründlich zu studieren, da das, was du nicht vom AA erstattet bekommst danach wenigstens abgesetzt werden kann - das ist unheimlich viel und so könnt ihr euch bsteuerlich derart arm rechnen, dass ihr uU. mit der Steuererstattung nachträglich den Grossteil zahlen könnt.
Generell stimmt schon, dass das alles KANN-Leistungen sind. Der Arbeitsamtsberater MUSS aber eine evtl. Absage BEGRÜNDEN! Mitunter hilft da ein Anwalt sehr effektiv (kostet auch nicht viel, wenn man sich dank Anwalt dann aussergerichtlich einigt).
Grüsse,
Uwe
Re: Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
Super, danke für die Hinweise und Links. Werde ich sofort genauer unter die Lupe nehmen.
Grüße aus Dresden
Grüße aus Dresden
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Corvus Corax
- Beiträge: 84
- Registriert: Do, 08. Dez 2005, 22:05
- Wohnort: Gran / Oppland
Re: Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
Ganz wichtig ist bei den sogenannten Mobilitätshilfen des Arbeitsamtes , daß diese vor dem Umzug beantragt werden . Den eigentlichen Antrag kannst du dann bis zu 2 Jahre später abgeben .
D.h. , daß du von denen ein Formular bekommst , wo eingetragen wird , wann du den Antrag gestellt hast , dann kannst du in Ruhe umziehen , alles sammeln was an Kosten angefallen ist und den Antrag ausgefüllt zurückschicken und dann hoffen , daß du möglichst viel wiederbekommst .
Gruß Corvus
D.h. , daß du von denen ein Formular bekommst , wo eingetragen wird , wann du den Antrag gestellt hast , dann kannst du in Ruhe umziehen , alles sammeln was an Kosten angefallen ist und den Antrag ausgefüllt zurückschicken und dann hoffen , daß du möglichst viel wiederbekommst .
Gruß Corvus
Re: Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
So ihr Lieben, der Termin ist vorbei und ich möchte euch gern meine Erfahrungen daraus mitteilen:
Ich habe insofern Pech gehabt, da ich seit 1.1.07 neben dem Arbeitslosengeld I auch aufstockend ALG II erhalte, weil doch mein zugrunde gelegter Verdienst so vernichtend gering war. Jedenfalls kommen daher Mobilitätshilfen für mich nicht in Frage, da ich vorrangig durch die ARGE betreut bin und ein Umzug insofern nicht nötig sei, da keine dringenden Gründe vorliegen. Die Frage, ob Arbeitslosigkeit und Aussichten auf eine Anstellungen nicht Gründe genug wären, wurde mit Schulterzucken beantwortet. Bekäme ich lediglich ALG I, stünden Umzugskostenerstattung etc. nichts im Wege.
Da bist du gleich wieder doppelt gestraft: Hast vorher eh schon wenig verdient, in der Arbeitslosigkeit musst du sogar aufstockend ALG II bekommen, weil du sonst nicht über die Runden kommst und dann gibts keine Unterstützung, wenn du aus der Arbeitslosigkeit raus willst. Das heißt dann wohl, den Umzug allein zu finanzieren, so dass ich nunmehr über jeden Hinweis dankbar bin, wo und wie das am günstigsten über die Bühne zu kriegen wäre, da mein Termin zum Ende März 07 ja steht.
Da hilft keine Vorbereitung auf den Termin beim Amt, weil ich es auch nochmal sagen muss: wirtschaftlich denkt da eben keiner!
Ich habe insofern Pech gehabt, da ich seit 1.1.07 neben dem Arbeitslosengeld I auch aufstockend ALG II erhalte, weil doch mein zugrunde gelegter Verdienst so vernichtend gering war. Jedenfalls kommen daher Mobilitätshilfen für mich nicht in Frage, da ich vorrangig durch die ARGE betreut bin und ein Umzug insofern nicht nötig sei, da keine dringenden Gründe vorliegen. Die Frage, ob Arbeitslosigkeit und Aussichten auf eine Anstellungen nicht Gründe genug wären, wurde mit Schulterzucken beantwortet. Bekäme ich lediglich ALG I, stünden Umzugskostenerstattung etc. nichts im Wege.
Da bist du gleich wieder doppelt gestraft: Hast vorher eh schon wenig verdient, in der Arbeitslosigkeit musst du sogar aufstockend ALG II bekommen, weil du sonst nicht über die Runden kommst und dann gibts keine Unterstützung, wenn du aus der Arbeitslosigkeit raus willst. Das heißt dann wohl, den Umzug allein zu finanzieren, so dass ich nunmehr über jeden Hinweis dankbar bin, wo und wie das am günstigsten über die Bühne zu kriegen wäre, da mein Termin zum Ende März 07 ja steht.
Da hilft keine Vorbereitung auf den Termin beim Amt, weil ich es auch nochmal sagen muss: wirtschaftlich denkt da eben keiner!
Re: Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
Du solltest den Leuten keine falsche Hoffnung machen. Umzugskosten ins Ausland zur längerfristigen Aufnahme einer Beschäftigung dort sind in Deutschland nicht abzugsfähig.Uwe hat geschrieben:Es lohnt sich dennoch, die Auslandsumzugskostenverordnung http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s2360.pdf nebst Auslandsreisekostenverordnung
http://bundesrecht.juris.de/arv_1991/BJNR011400991.html
gründlich zu studieren, da das, was du nicht vom AA erstattet bekommst danach wenigstens abgesetzt werden kann - das ist unheimlich viel und so könnt ihr euch bsteuerlich derart arm rechnen, dass ihr uU. mit der Steuererstattung nachträglich den Grossteil zahlen könnt.
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Holzfällerlein
- Beiträge: 5
- Registriert: So, 18. Sep 2005, 0:14
Re: Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
Hallo,
mit Verwunderung habe ich folgendes gelesen:
Es stehen hohe Umzugskosten einem baldigen Arbeitsbeginn in Deutschland gegenüber!
Es wird verantwortungsvoll mit den Mitteln der Beitragszahler umgegangen, wenn in dieser Situation die Übernahme der Umzugskosten verweigert wird.
Wie auch immer, ich wünsche Dir viel Erfolg in Norwegen.
mit Verwunderung habe ich folgendes gelesen:
injustice hat geschrieben:Nun bekam ich heute telefonisch eine Stelle vermittelt, auf die ich mich hier in Dresden bewerben soll, ich würde wohl vom Profil her sehr gut darauf passen.
Wieso wird hier nicht wirtschaftlich gedacht?injustice hat geschrieben:Leider wird da nicht wirtschaftlich gedacht, denn die Kosten für eine mögliche 1-jährige Arbeitslosigkeit sind weitaus höher, als Umzugskosten zu übernehmen.
Aber Du hast doch oben geschrieben, daß Du eine Stelle in Aussicht hast. Damit wärst Du doch aus der Arbeitslosigkeit heraus, und nur dafür soll das Amt sorgen. Oder erwartest Du, daß die Zusammenführung Liebender ebenfalls finanziert werden sollte?injustice hat geschrieben:Da bist du gleich wieder doppelt gestraft: Hast vorher eh schon wenig verdient, in der Arbeitslosigkeit musst du sogar aufstockend ALG II bekommen, weil du sonst nicht über die Runden kommst und dann gibts keine Unterstützung, wenn du aus der Arbeitslosigkeit raus willst.
Wie auch immer, ich wünsche Dir viel Erfolg in Norwegen.
Re: Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
Auf die vermittelte Stelle sollte vorerst eine Bewerbung erfolgen, die ich selbstverständlich auch geschrieben habe. Hier geht es um eine unbefristete Stelle, obwohl bereits klar war, dass ich ab April nicht mehr im Land sein werde. Zum anderen passt das Profil überhaupt nicht, denn ich kenne das geforderte Rechtsanwaltsprogramm nicht und zum anderen bin ich nicht unter 25. Diese Infos kamen ebenfalls samt der Absage!
Des Weiteren geht es mir hier nicht darum, die Familienzusammenführung zu finanzieren. Jedoch stehen Mobilitätshilfen zu, welche aber aufgrund von zusätzlichem ALG II Empfang verwehrt werden soll. So das Amt. Dazu habe ich zwischenzeitlich jedoch schon wieder die Info von meiner ehemaligen Chefin, dass dies nicht richtig sei. Also gibt es eine neue Vorsprache im Februar und plötzlich heißt es am Telefon, da muss ein Missverständnis vorliegen.
Es ist doch klar, dass man die zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen möchte. Dafür, dass ich gerade einen halben Monat arbeitslos bin und mich schnellstmöglich um Arbeit bemühe, also allen meinen Pflichten nachkomme, hofft man doch auch auf Unterstützung. Oder würdest du es ablehnen, wenn du beispielsweise einen Teil der Umzugskosten erstattet bekommen würdest, weil es dir vom Gesetz her zusteht?
Sorry, da hab ich in der Kanzlei genug Fälle gehabt, deren Rechte erstritten werden mussten, weil das Amtspersonal selbst wenig Kenntnis hatte und es hätte einfacher von Statten gehen können.
Des Weiteren geht es mir hier nicht darum, die Familienzusammenführung zu finanzieren. Jedoch stehen Mobilitätshilfen zu, welche aber aufgrund von zusätzlichem ALG II Empfang verwehrt werden soll. So das Amt. Dazu habe ich zwischenzeitlich jedoch schon wieder die Info von meiner ehemaligen Chefin, dass dies nicht richtig sei. Also gibt es eine neue Vorsprache im Februar und plötzlich heißt es am Telefon, da muss ein Missverständnis vorliegen.
Es ist doch klar, dass man die zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen möchte. Dafür, dass ich gerade einen halben Monat arbeitslos bin und mich schnellstmöglich um Arbeit bemühe, also allen meinen Pflichten nachkomme, hofft man doch auch auf Unterstützung. Oder würdest du es ablehnen, wenn du beispielsweise einen Teil der Umzugskosten erstattet bekommen würdest, weil es dir vom Gesetz her zusteht?
Sorry, da hab ich in der Kanzlei genug Fälle gehabt, deren Rechte erstritten werden mussten, weil das Amtspersonal selbst wenig Kenntnis hatte und es hätte einfacher von Statten gehen können.
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Uwe
- NF-Stammbesucher

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- Registriert: So, 13. Apr 2003, 15:29
- Wohnort: immer irgendwo zwischen Schwarzwald, Ostsee und v.a. Nordland
Re: Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
Definitv, es geht. Meine Steuererklärung für 2003 wurde zwar an das Finanzministerium geschickt, aber letzlich akzeptiert.tomboll hat geschrieben:Du solltest den Leuten keine falsche Hoffnung machen. Umzugskosten ins Ausland zur längerfristigen Aufnahme einer Beschäftigung dort sind in Deutschland nicht abzugsfähig.
Absetzen kannst Du natürlich nur von dem Betrag, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Im Unzugsjahr muss man nämlich sein Einkommen in Norge auch dem dt. Finanzamt melden. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, d.h. es führt bei entsprechender Höhe zu einem dtl. höheren Steuersatz auf das dt. Einkommen im Wegzugsjahr. Daher ist es schon steuerlich von Interesse, wenn man sein norweg. Einmkommen "kleinrechnet"!
Beim evtl. Rückzug aus Norge kann es sowieso direkt angerechnet werden.
So: Bin kein Steuerberater, möchte das nur als mein persönlicher Erfahrungsbericht wie ich Steuern gespart habe verstanden wissen.
Grüsse,
Uwe
Re: Leistungen des Arbeitsamtes - Umzugskosten etc.
Aha, das hört sich schon anders an.Uwe hat geschrieben: Definitv, es geht. Meine Steuererklärung für 2003 wurde zwar an das Finanzministerium geschickt, aber letzlich akzeptiert.
Absetzen kannst Du natürlich nur von dem Betrag, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Das stimmt so auch nicht ganz. Es kann sein, dass man im Jahr des Umzugs noch in Deutschland steuerpflichtig ist, genauso kann es aber sein, dass man bereits in Norwegen eine Einkommensteuererklärung abzugeben hat. Das hängt von der Aufenthaltsdauer im jeweiligen Land und den persönlichen Lebensumständen ab, die Details führen hier zu weit.Im Unzugsjahr muss man nämlich sein Einkommen in Norge auch dem dt. Finanzamt melden. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, d.h. es führt bei entsprechender Höhe zu einem dtl. höheren Steuersatz auf das dt. Einkommen im Wegzugsjahr.
Wenn du noch in D steuerpflichtig bist (was s.o. nicht der Regelfall ist), dann stimmt die Sache mit dem Progressionsvorbehalt für die norwegischen Einkünfte, da sind dann auch Umzugskosten zu berücksichtigen. Sie wirken sich aber längst nicht so stark aus als wenn man sie direkt als Werbungskosten abziehen könnte.
Das ist richtig.Beim evtl. Rückzug aus Norge kann es sowieso direkt angerechnet werden.
Gruß,
tomboll