Warum nur fuer Arbeitnehmer? Was ist, wenn man ein deutsches Auto hat und arbeitslos ist bzw. noch nie in N. gearbeitet hatHeli hat geschrieben:wie schon oft hier diskutiert, wirst Du feststellen müssen, daß es keine Lösung für Dein Problem gibt. Im Regelfall trägt man bis zu 2 Jahren keine Konsequenzen bei einer Kontrolle. Aber die Verzollung ist für Arbeitnehmer in Norwegen unumgänglich.
Auto einführen
Re: Auto einführen
Hei,

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Mirko
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Re: Auto einführen
Dann bist du ja Tourist und kannst solange damit rumfahren wie du lustig bist !
Es sei denn du beziehst Arbeitslosengeld.
Es sei denn du beziehst Arbeitslosengeld.
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Wick1e
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Re: Auto einführen
Als tourist darf man nur eine begrenzte zeit (entweder 3 oder 6 monate) mit dem dt. auto in N fahren.
Ob man arbeitnehmer ist oder nicht, spielt keine rolle. Ist man in N gemeldet gelten die gleichen rechte und pflichten.
Ein arbeitnehmer mit einen befristeten arbeitsvertrag (1 jahr, max. 2 jahre) kann eine ausnahmegenemigung bekommen, mit welcher er in diesen befristeten zeitraum mit dem dt. auto in N fahren darf.
Ein nichtarbeitnehmer hat es eher schwer zu dokumentieren das er sich nur ein jahr i N aufhalten will. (evt. mit ein studium von diesem zeitraum,...)
Ob man arbeitnehmer ist oder nicht, spielt keine rolle. Ist man in N gemeldet gelten die gleichen rechte und pflichten.
Ein arbeitnehmer mit einen befristeten arbeitsvertrag (1 jahr, max. 2 jahre) kann eine ausnahmegenemigung bekommen, mit welcher er in diesen befristeten zeitraum mit dem dt. auto in N fahren darf.
Ein nichtarbeitnehmer hat es eher schwer zu dokumentieren das er sich nur ein jahr i N aufhalten will. (evt. mit ein studium von diesem zeitraum,...)