Versicherung bei Unfall

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Rehauge
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Versicherung bei Unfall

Beitrag von Rehauge »

Was wäre, wenn ein Norweger mit einem in Deutschland zugelassenen und versicherten Auto fährt, und einen Unfall baut?
Ich dachte nämlich ich hätte mal was davon gelesen das der Versicherungsschutz nicht mehr greift.
Oder war das umgekehrt, wenn ein Deutscher mit norweg. Auto fährt..? bin grad bissel :nixwissen:

Rehauge
olf
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Re: Versicherung bei Unfall

Beitrag von olf »

Hallo !

Ich glaube es war so, dass Norweger nicht mit in Deutschland zugelassenen Autos in Norwegen fahren dürfen. Deutsche dürfen wohl in Norwegen zugelassene Autos in Norwegen fahren, sonst könnte man sich ja keinen Mietwagen nehmen.

Gruß
Mietzekatze
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Re: Versicherung bei Unfall

Beitrag von Mietzekatze »

Ja Olf,
Genauso kenne ich das auch
Aber wie fahren Norweger in D mit Mietwagen?
Mein norwegischer Freund fliegt immer nach München um dann von dort mit einem Mietwagen nach Östereich in Urlaub zu fahren?
Genau kenn ich mich da nicht aus :nixwissen:
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Rehauge
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Re: Versicherung bei Unfall

Beitrag von Rehauge »

olf hat geschrieben:Hallo !

Ich glaube es war so, dass Norweger nicht mit in Deutschland zugelassenen Autos in Norwegen fahren dürfen.

Gruß
Ja, und was ist wenn sie es doch tun und was passiert? Egal ob derjenige Schuld hat oder ein anderer.

Rehauge
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Re: Versicherung bei Unfall

Beitrag von olf »

Mietzekatze hat geschrieben: Aber wie fahren Norweger in D mit Mietwagen?
Mein norwegischer Freund fliegt immer nach München um dann von dort mit einem Mietwagen nach Östereich in Urlaub zu fahren?
Genau kenn ich mich da nicht aus :nixwissen:
... das dürfen Sie ja, nur nich in ihrem Heimatland.
Rehauge hat geschrieben: Ja, und was ist wenn sie es doch tun und was passiert? Egal ob derjenige Schuld hat oder ein anderer.
Dann, schätze ich mal, wird zum einen die Versicherung nicht zahlen, und wahrscheinlich wird der Tatbestand des Fahrens ansich geahndet.
EuraGerhard
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Re: Versicherung bei Unfall

Beitrag von EuraGerhard »

Hallo Rehauge,

es ist tatsächlich in der Regel so, dass ein "Inländer" im "Inland" nicht mit einem im "Ausland" zugelassenen Wagen fahren darf. Das hat aber nichts mit der Versicherung zu tun, sondern mit der Steuer. Denn es gibt immer wieder Versuche, die Kfz-Steuer in einem Land dadurch zu hinterziehen, dass man sein Auto auf einen Bekannten oder Verwandten in einem Niedrigsteuer-Ausland anmeldet, und das ist illegal.

Der Versicherungsschutz hat damit aber nichts zu tun.

MfG
Gerhard
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Johannes74
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Re: Versicherung bei Unfall

Beitrag von Johannes74 »

du darfst in deutschland auch nicht mit einem norwegisch registriertem auto rumfahren, was heisst dürfen, aber in einen unfall sollte man sich nicht verwickeln lassen, es sei denn...es ist denn, es ist dein auf dich zugelassenes auto
en dag uten trening er en dag uten mening og bare kjedelige mennesker kjeder seg! Ha det på badet!
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Re: Versicherung bei Unfall

Beitrag von EuraGerhard »

Johannes74 hat geschrieben:du darfst in deutschland auch nicht mit einem norwegisch registriertem auto rumfahren...
Natürlich darfst Du!

Ich darf auch in meinem PKW, genauso wie in meinem Wohnmobil, in ganz Europa, einschließlich Deutschland und Norwegen, rumfahren, obwohl beide Fahrzeuge niederländische Kennzeichen haben und ich deutscher Staatsbürger bin!

Denn ich wohne und arbeite in den Niederlanden und bin deshalb dort steuerpflichtig. Insofern war mein vorheriges Posting vielleicht etwas unpräzise: Denn es kommt nicht auf die Staatsbürgerschaft an, sondern auf die Steuerpflicht.

Anders ausgedrückt: Dort, wo ich steuerpflichtig bin (wo ich "Steuerinländer" bin), dort muss ich auch mein Auto anmelden.

Und noch einmal: Mit der Versicherung hat dies alles rein gar nichts zu tun.

MfG
Gerhard
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Re: Versicherung bei Unfall

Beitrag von Rehauge »

...also ist es wohl besser, wenn ich mein Auto nicht an einen Norweger verleihe.
Was ist aber mit Arbeitskollegen. Wenn ich z.B. dem Chef mein auto leihe weil ich seines brauche, ist das doch eigentlich nicht so schlimm, oder?! Wir stehen doch in einem Arbeitsverhältnis zueinander und das hat ja nix mit Betrügereien zu tun sondern nur praktischen Sinn. Oder gibt es dafür auch wieder einen "Paragraph"?

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Re: Versicherung bei Unfall

Beitrag von oter »

Der Paragraph bleibt natürlich derselbe, dein Chef darf Deinen Wagen in Norwegen nicht fahren, solange Du nicht danaben sitzt. Das hat mit dem Verhältnis in dem Du zum sjåfør stehst absolut nichts zu tun.
Bild
EuraGerhard
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Re: Versicherung bei Unfall

Beitrag von EuraGerhard »

Rehauge hat geschrieben:...also ist es wohl besser, wenn ich mein Auto nicht an einen Norweger verleihe.
Was ist aber mit Arbeitskollegen...
Hallo Rehauge,

Deinem Profil entnehme ich, dass Du vor einigen Monaten nach Norwegen umgezogen bist, dort also wohnst und arbeitest. Damit bist Du aber in Norwegen steuerpflichtig und musst daher Deinen Wagen nach Norwegen ummelden. Sonst darfst Du nämlich nicht mehr damit fahren! Geschweige denn Dein Chef. Also mach' es besser bald, bevor Du erwischt wirst. Die Bußgelder sind gepfeffert!

Sobald der Wagen umgemeldet ist, also ein norwegisches Nummernschild hat, kannst Du ihn auch ohne Bedenken Deinem Chef ausleihen. (Könnte aber sein, dass es hierfür eine Wartefrist gibt. Ich durfte meinen Wagen nach dem Umzug in die Niederlande auch ein Jahr lang weder verleihen noch verkaufen, sonst hätte ich heftig Steuern nachzahlen müssen.)

MfG
Gerhard
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Re: Versicherung bei Unfall

Beitrag von Rehauge »

EuraGerhard hat geschrieben:
Rehauge hat geschrieben:...also ist es wohl besser, wenn ich mein Auto nicht an einen Norweger verleihe.
Was ist aber mit Arbeitskollegen...
Hallo Rehauge,

Deinem Profil entnehme ich, dass Du vor einigen Monaten nach Norwegen umgezogen bist, dort also wohnst und arbeitest. Damit bist Du aber in Norwegen steuerpflichtig und musst daher Deinen Wagen nach Norwegen ummelden.
... oder einen befristeten Arbeitsvertrag haben...
Wick1e
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Re: Versicherung bei Unfall

Beitrag von Wick1e »

Der versicherungsschutz bleibt bestehen. Vorausgesetzt du hast die praemie gezahlt.

Die meisten europaeischen laender handhaben das mit der auto zulassung so:
"wo man sich hautpsaechlich aufhaelt (181 tag im jahr)" und sein "lebensmittelpunkt" hat muss man das auto zulassen (bzw. darf man dies).

In "niedrig autosteuer" laendern wird dies nicht so streng gehandhabt wie in den exstrem autosteuer laendern. (N, DK,...)
Dort geht es dann meistens nur um geringere summen in der jaehrliche KFZ-steuer.
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