Hausverkauf und Steuer
Hausverkauf und Steuer
Hallo! Eventuell werde ich demnächst mein Haus verkaufen wg. Umzugs zurück nach Deutschland. Weiß jemand von Euch, nach wievielen Jahren nach Hauskauf der eventuelle Veräußerungsgewinn steuerfrei ist? Danke!
Es ist ja wie's ist (Steffi Prigge)
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norge-traeumer
- Beiträge: 4
- Registriert: Mo, 24. Okt 2011, 23:39
Re: Hausverkauf und Steuer
Hallo,
ich hab mal im Netz geschnökert und folgendes zu Tage gebracht. Vielleicht hilft es ja.
"Das einzelne Kapitalgewinnsteuer innen Norwegen ist 28%. In den meisten Fällen gibt es kein Kapitalgewinnsteuer auf Profiten vom Verkauf Ihres Haupthauses. Es gibt kein Kapitalgewinnsteuer für Anteil-gegründete Profite für Firmen in Norwegen (Kapitalgewinne ausschließlich der Gewinne von der Eigenschaft, von den Bindungen und vom Interesse). Persönliche Investmentgesellschaften seien Sie aus diesem Grund, sowie populär einzelne Zweckfirmen für Eigenschaft Investitionen."
ich hab mal im Netz geschnökert und folgendes zu Tage gebracht. Vielleicht hilft es ja.
"Das einzelne Kapitalgewinnsteuer innen Norwegen ist 28%. In den meisten Fällen gibt es kein Kapitalgewinnsteuer auf Profiten vom Verkauf Ihres Haupthauses. Es gibt kein Kapitalgewinnsteuer für Anteil-gegründete Profite für Firmen in Norwegen (Kapitalgewinne ausschließlich der Gewinne von der Eigenschaft, von den Bindungen und vom Interesse). Persönliche Investmentgesellschaften seien Sie aus diesem Grund, sowie populär einzelne Zweckfirmen für Eigenschaft Investitionen."
Re: Hausverkauf und Steuer
Danke für die Antwort. Habe auch nochmal ein bisschen geforscht. Es sieht so aus, dass ein Veräusserungsgewinn steuerfrei ist, wenn man im Haus innerhalb von 24 Monaten 12 Monate selber gewohnt hat. http://www.skatteetaten.no/no/Brosjyrer ... pter=42638
Es ist ja wie's ist (Steffi Prigge)
Re: Hausverkauf und Steuer
Nicht ganz richtig.
Erste Bedingung: Verkauf oder aber auch Kaufvertrag fruehestens nach einem Jahr nach Erwerb
und
zweite Bedingung (beide Bedingungen muessen erfuellt sein)
mindestens 12 Monate selbstbewohnt innerhalb der letzten 24 Monate vor Verkauf und ueblicherweise auch nur innerhalb der Zeit in der du Eigentuemer warst.
Erste Bedingung: Verkauf oder aber auch Kaufvertrag fruehestens nach einem Jahr nach Erwerb
und
zweite Bedingung (beide Bedingungen muessen erfuellt sein)
mindestens 12 Monate selbstbewohnt innerhalb der letzten 24 Monate vor Verkauf und ueblicherweise auch nur innerhalb der Zeit in der du Eigentuemer warst.
Re: Hausverkauf und Steuer
Ich verstehe es auf mich umgemünzt so, dass ich, nachdem ich nach Übernahme vom Vorbesitzer über 12 Monate in dem Haus gewohnt habe, keine Steuer auf den Veräusserungsgewinn bezahlen muss.
Es ist ja wie's ist (Steffi Prigge)
Re: Hausverkauf und Steuer
Nur wenn beide von mir oben genannten Bedingungen erfuellt sind, ja. Wenn dir das Haus z.B. seit drei Jahren gehørt, du aber nur die ersten gut 12 Monate drin gewohnt hast, dann nein.karve hat geschrieben:Ich verstehe es auf mich umgemünzt so,.....
