Andere Gegenfrage: Wenn ich beide hintere Sitzreihen ausbaue, wird der dann nur als 2-Sitzer zugelassen?Harry132 hat geschrieben:...es könnte sein daß Ihr Euch das mit einem 9-Sitzer - der aber nur 8 Sitze/Stühle hat, etwas zu leicht vorstellt....
Stellt Euch vor, Ihr packt in diesen 9 Personen ein, die 9. Person sitzt auf einem Sofahocker vorne - und natürlich ohne Sicherheitsgurte und was weiß ich was...
Und es passiert ein Unfall! Dann war dieses Fahrzeug hochoffiziell für 9 P. zugelassen.
Gegenfrage: War in diesem Auto ´mal eine 3´er Bank vorne eingebaut, ursprünglich hier in Deutschland? Nämlich bei einer ersten Zulassung?
Nein.
Wie ich schon in einem anderen Beitrag weiter oben verlinkt hatte, in der norwegischen Zulassungsvorschrift steht definitiv drin:
Das was an Anzahl Sitzplætzen zugelassen wird, hængt nicht damit zusammen, was ein Beamter bei Vorfuehrung zæhlt, sondern wird, wie solche Dinge wie Nutzlast etc. vom Hersteller festgelegt.§ 18-1. Generelt om sitteinnretninger og persontall
4. Antall sitteplasser bestemmes av fabrikanten ut fra den plass som finnes og største aksellaster og totalvekt,...
Dein Beispiel mit dem Sofahocker ist Quatsch, weil an anderen Stellen steht, wie ein geeigneter Sitzplatz ausgestattet sein muss. Und es geht auch gar nicht darum, mit 9 Personen zu fahren, obwohl gar nicht 9 Sitze drin sind, sondern die Møglichkeit zu haben, den 9. Sitz mit einzubauen. Die technischen Voraussetzungen sind seitens des Herstellers gegeben - und auf Grund dessen, ist das Fahrzeug fuer maximal 9 Sitzplætze zugelassen.
Dass natuerlich auch diese 9 zugelassenen Sitzplætze dann im Fahrzeug vorhanden sein muessen, wenn man mit 9 Passagieren fahren will, ist ja wohl klar.
Ich kann ja in einem normalen Pkw, der fuer 5 Personen zugelassen ist, auch nicht die hintere Sitzbank ausbauen, und statt dessen 3 Leute dort auf dem Boden sitzen lassen. Das wære ja das gleiche in hellgruen - wie dein Beispiel mit dem Sofahocker...
Uebrigens: der 9. Sitzplatz war in diesem Fahrzeug noch nie vorhanden. Auch nicht bei der Erstzulassung. Es ist aber møglich, den Beifahrersitz auszubauen und in die gleichen Verankerungen in der Karosserie eine passende Doppelbank einzubauen. Dies ist keine bautechnische Verænderung, die extra abgenommen werden muss, sondern Standard des Herstellers. Hier muss nicht extra umgebaut werden oder derartiges.


