Kann er das
Kann er das
Hallo Leute ich habe mal eine Nachfrage ,
Bei uns im Ort wohnt seit einigen Monaten eine nette Familie mit 2 Kindern.
Sie arbeitet wohl 60% und er auf selbstaendiger Basis..
Heute hat mich die Frau voellig aufgewuehlt angesprochen ,der jetzige chef von ihr droht wohl wen sie er nicht so wollen wie er es will das swie dann in 4 wochen wieder in D sitzen ..
Ich war sehr erstaunt weil a kannte ich sie nur von sehen ich habe gesagt sie solle mal gegen abend zu uns kommen mit ihrem mann und uns genau erzehlen um was es geht ..
Nun der Sachverhalt die Familie ist in D weg weil sie schulden hatte sie zahlen jedoch nur hier und da und damit erpresst der Chef sie wohl ..
Muss die Familie Angst haben was kann man hier in N tun kann die Familie sich an irgendeine Behoerde wenden ..
Ich kann ihnen leider finanziell nicht helfen zudem wir auch mitten im Umzug stehen ..
Wer kann helfen
Bei uns im Ort wohnt seit einigen Monaten eine nette Familie mit 2 Kindern.
Sie arbeitet wohl 60% und er auf selbstaendiger Basis..
Heute hat mich die Frau voellig aufgewuehlt angesprochen ,der jetzige chef von ihr droht wohl wen sie er nicht so wollen wie er es will das swie dann in 4 wochen wieder in D sitzen ..
Ich war sehr erstaunt weil a kannte ich sie nur von sehen ich habe gesagt sie solle mal gegen abend zu uns kommen mit ihrem mann und uns genau erzehlen um was es geht ..
Nun der Sachverhalt die Familie ist in D weg weil sie schulden hatte sie zahlen jedoch nur hier und da und damit erpresst der Chef sie wohl ..
Muss die Familie Angst haben was kann man hier in N tun kann die Familie sich an irgendeine Behoerde wenden ..
Ich kann ihnen leider finanziell nicht helfen zudem wir auch mitten im Umzug stehen ..
Wer kann helfen
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Ulrike44
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Re: Kann er das
Soweit ich weiß, gilt folgender Grundsatz:MOMO hat geschrieben:Hallo Leute ich habe mal eine Nachfrage ,
Bei uns im Ort wohnt seit einigen Monaten eine nette Familie mit 2 Kindern.
Sie arbeitet wohl 60% und er auf selbstaendiger Basis..
Heute hat mich die Frau voellig aufgewuehlt angesprochen ,der jetzige chef von ihr droht wohl wen sie er nicht so wollen wie er es will das swie dann in 4 wochen wieder in D sitzen ..
Ich war sehr erstaunt weil a kannte ich sie nur von sehen ich habe gesagt sie solle mal gegen abend zu uns kommen mit ihrem mann und uns genau erzehlen um was es geht ..
Nun der Sachverhalt die Familie ist in D weg weil sie schulden hatte sie zahlen jedoch nur hier und da und damit erpresst der Chef sie wohl ..
Muss die Familie Angst haben was kann man hier in N tun kann die Familie sich an irgendeine Behoerde wenden ..
Ich kann ihnen leider finanziell nicht helfen zudem wir auch mitten im Umzug stehen ..
Wer kann helfen
Wenn keine kriminellen Handlungen vorliegen, die eine Ausweisung rechtfertigen, gilt die Dauer der Aufenthaltserlaubnis. Ist nur halt die Frage, wie lange im Falle einer Arbeitslosigkeit die sozialen Leistungen gewährt werden. Doch hier greift ja auch noch das Einkommen des Mannes.
Wenn sich die Familie nichts hat zuschulden kommen lassen, ist die Drohung hohl.
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)
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Re: Kann er das
Hallo Ulrike wie gesagt soweit ich weis hatte die Familie in D Schulden EDV etc .Hier jedoch hat sie sich bis auf einen Autokredit nichts zu schulden kommen lassen sie gehen arbeiten die Frau bis zu 180 STd im monat und sie hat auch keienn Tag in der Woche frei also unzumutbare zustaende..
Men kann man der Familie nicht irgndwie helfen ich meine wen sie versucht hier einen Neuanfang zu starten muss es doch sein das man ihnen hier hilft oder??
Men kann man der Familie nicht irgndwie helfen ich meine wen sie versucht hier einen Neuanfang zu starten muss es doch sein das man ihnen hier hilft oder??
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Ulrike44
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Re: Kann er das
Wie ich dir schon auf deine PN geantwortet hab: Ich würde, ohne jedoch direkten Einblick in die tatsächlichen Verhältnisse und Vorkommnisse zu haben (man sollte schon vorsichtig bei Beurteilungen sein), die Stelle wechseln, bei diesem Chef ist wohl kein Bein mehr auf den Boden zu kriegen.MOMO hat geschrieben:Hallo Ulrike wie gesagt soweit ich weis hatte die Familie in D Schulden EDV etc .Hier jedoch hat sie sich bis auf einen Autokredit nichts zu schulden kommen lassen sie gehen arbeiten die Frau bis zu 180 STd im monat und sie hat auch keienn Tag in der Woche frei also unzumutbare zustaende..
Men kann man der Familie nicht irgndwie helfen ich meine wen sie versucht hier einen Neuanfang zu starten muss es doch sein das man ihnen hier hilft oder??
Mehr - als vlt noch das Einschalten eines allerdings kostspieligen Rechtsanwalts, was ich persönlich nicht tun würde - wüsste ich jetzt auch nicht. Wie gesagt, m. E. ist die Aufenthaltserlaubnis nicht in Gefahr, solange keine kriminelle Handlung vorliegt oder auch ein Haftbefehl o. ä. aus Deutschland.
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)
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Re: Kann er das
Danke Ulrike ich werde der Familie mal raten sich genau schlau zu machen was gegen sie in D vorliegt und ob vielleicht ein Haftbefehl vorliegt ..An wen kann man sich da wenden?
Mich graust es ...
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-
Ulrike44
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Re: Kann er das
Denke, wenn das der Fall wäre - das wüssten sie. Andererseits hätten sie dann wohl keine Aufenthaltserlaubnis bekommen, ich hörte mal von einem Fall, den sie aus diesem Grund verweigert wurde.MOMO hat geschrieben:Danke Ulrike ich werde der Familie mal raten sich genau schlau zu machen was gegen sie in D vorliegt und ob vielleicht ein Haftbefehl vorliegt ..An wen kann man sich da wenden?
Mich graust es ...
Da würde ich mir mal nicht so viel Sorgen machen. Es wird sich bestimmt regeln, wenn die Leute nur konsequent und ehrlich mitarbeiten.
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(Erich Fried)
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Re: Kann er das
Danke Ulrike ich werde mich morgen mal mit der Familie unterhalten
Ich habe gerade herraus gefunden wen ein Haftbefehl in D vorliegen wuerde haetten sie keinen Pass in N ausgestellt bekommen das haben sie naemlich ..
Danke dir jedenfalls ich werde morgen mal versuchen mit dem NAV zu reden und vielleicht kann man ja da was machen ..
§ 7 Paßversagung
Änderungen / Synopse | 5 Gesetze verweisen aus 12 Artikeln auf § 7
(1) Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber
1. die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet;
2. sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;
3. einer Vorschrift des Betäubungsmittelgesetzes über die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln zuwiderhandeln will;
4. sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen oder den Vorschriften des Zoll- und Monopolrechts oder des Außenwirtschaftsrechts zuwiderhandeln oder schwerwiegende Verstöße gegen Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote oder -beschränkungen begehen will;
5. sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will;
6. sich unbefugt zum Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr verpflichten will;
7. als Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will;
8. als Wehrpflichtiger ohne die nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b oder § 48 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland verlassen will;
9. als anerkannter Kriegsdienstverweigerer ohne die nach § 23 Abs. 4 des Zivildienstgesetzes erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für den Zivildienst die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will.
(2) Von der Paßversagung ist abzusehen, wenn sie unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn es genügt, den Geltungsbereich oder die Gültigkeitsdauer des Passes zu beschränken. Die Beschränkung ist im Paß zu vermerken. Fallen die Voraussetzungen für die Beschränkung fort, wird auf Antrag ein neuer Paß ausgestellt.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die Versagung eines ausschließlich als Paßersatz bestimmten amtlichen Ausweises.
(4) Ein Paß oder Paßersatz zur Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes darf nicht versagt werden.
(5) (weggefallen)
Ich habe gerade herraus gefunden wen ein Haftbefehl in D vorliegen wuerde haetten sie keinen Pass in N ausgestellt bekommen das haben sie naemlich ..
Danke dir jedenfalls ich werde morgen mal versuchen mit dem NAV zu reden und vielleicht kann man ja da was machen ..
§ 7 Paßversagung
Änderungen / Synopse | 5 Gesetze verweisen aus 12 Artikeln auf § 7
(1) Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber
1. die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet;
2. sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;
3. einer Vorschrift des Betäubungsmittelgesetzes über die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln zuwiderhandeln will;
4. sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen oder den Vorschriften des Zoll- und Monopolrechts oder des Außenwirtschaftsrechts zuwiderhandeln oder schwerwiegende Verstöße gegen Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote oder -beschränkungen begehen will;
5. sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will;
6. sich unbefugt zum Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr verpflichten will;
7. als Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will;
8. als Wehrpflichtiger ohne die nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b oder § 48 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland verlassen will;
9. als anerkannter Kriegsdienstverweigerer ohne die nach § 23 Abs. 4 des Zivildienstgesetzes erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für den Zivildienst die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will.
(2) Von der Paßversagung ist abzusehen, wenn sie unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn es genügt, den Geltungsbereich oder die Gültigkeitsdauer des Passes zu beschränken. Die Beschränkung ist im Paß zu vermerken. Fallen die Voraussetzungen für die Beschränkung fort, wird auf Antrag ein neuer Paß ausgestellt.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die Versagung eines ausschließlich als Paßersatz bestimmten amtlichen Ausweises.
(4) Ein Paß oder Paßersatz zur Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes darf nicht versagt werden.
(5) (weggefallen)
Re: Kann er das
Die Frau soll sich nicht erpressen lassen!
Wenn der Chef wieder so was von sich gibt, wuerde ich das næchste mal fragen, ob er das auch vor der Polizei nochmal wiederholen møchte. Danach wird Ruhe sein.
2. Andere Arbeit suchen
3. Was haben Schulden und deren gelegentliches Nichtbezahlen mit der Aufi zu tun? Nicht irre machen lassen! Ich wuerde jedoch raten, das ganze Schulden-Gebæude in D mal in Ordnung zu bringen.
(dabei kannst du vielleicht helfen, beim Papierkram.) Aber:
4. MOMO, "bei Geld hørt die Freundschaft" auf - lass dich da nicht hineinziehen, schon gar nicht finanziell. Die wirklichen Umstænde kennst du nicht. Da sind schon ganz andere Leute wegen ihrer Hilfsbereitschaft baden gegangen.
Gruss, muheijo
Wenn der Chef wieder so was von sich gibt, wuerde ich das næchste mal fragen, ob er das auch vor der Polizei nochmal wiederholen møchte. Danach wird Ruhe sein.
2. Andere Arbeit suchen
3. Was haben Schulden und deren gelegentliches Nichtbezahlen mit der Aufi zu tun? Nicht irre machen lassen! Ich wuerde jedoch raten, das ganze Schulden-Gebæude in D mal in Ordnung zu bringen.
(dabei kannst du vielleicht helfen, beim Papierkram.) Aber:
4. MOMO, "bei Geld hørt die Freundschaft" auf - lass dich da nicht hineinziehen, schon gar nicht finanziell. Die wirklichen Umstænde kennst du nicht. Da sind schon ganz andere Leute wegen ihrer Hilfsbereitschaft baden gegangen.
Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
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Barney Bär
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Re: Kann er das
wie wærs mit dem arbeidstilsynet?MOMO hat geschrieben:... die Frau bis zu 180 STd im monat und sie hat auch keienn Tag in der Woche frei also unzumutbare zustaende...
Re: Kann er das
Heute bereits informiert. Es ist noch einiges herraus gekommen also das was der Chef mit der Frau macht ist demuetigend er schreit und macht sie richtig fertig die Frau ist echt sowas von veraengstigt.Barney Bär hat geschrieben:wie wærs mit dem arbeidstilsynet?MOMO hat geschrieben:... die Frau bis zu 180 STd im monat und sie hat auch keienn Tag in der Woche frei also unzumutbare zustaende...
Achja der Chef ist ein Deutscher kein Norweger ..
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Barney Bär
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Re: Kann er das
MOMO hat geschrieben:Heute bereits informiert. Es ist noch einiges herraus gekommen also das was der Chef mit der Frau macht ist demuetigend er schreit und macht sie richtig fertig die Frau ist echt sowas von veraengstigt.
Achja der Chef ist ein Deutscher kein Norweger ..
arbeidstilsynet, und ordentlich einen auf den deckel.
wenn er so machen will, soll er doch nach d gehen.
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abnachnorwegen
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Re: Kann er das
Kannst du mir mal den namen des chefs per pn zukommen lassen
hilsen
abnachnorwegen
Es kommt immer wieder vor, daß deutsche Autos ohne Erlaubnis ihrer Besitzer unfreiwillig in ein Nachbarland auswandern.
© Willy Meurer, (-1934)
abnachnorwegen
Es kommt immer wieder vor, daß deutsche Autos ohne Erlaubnis ihrer Besitzer unfreiwillig in ein Nachbarland auswandern.
© Willy Meurer, (-1934)
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ikkeforstå
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Re: Kann er das
was ist das denn jetzt bitte?MOMO hat geschrieben:Hallo Leute ich habe mal eine Nachfrage ,
Bei uns im Ort wohnt seit einigen Monaten eine nette Familie mit 2 Kindern.
Sie arbeitet wohl 60% und er auf selbstaendiger Basis..
Heute hat mich die Frau voellig aufgewuehlt angesprochen ,der jetzige chef von ihr droht wohl wen sie er nicht so wollen wie er es will das swie dann in 4 wochen wieder in D sitzen ..
Ich war sehr erstaunt weil a kannte ich sie nur von sehen ich habe gesagt sie solle mal gegen abend zu uns kommen mit ihrem mann und uns genau erzehlen um was es geht ..
Nun der Sachverhalt die Familie ist in D weg weil sie schulden hatte sie zahlen jedoch nur hier und da und damit erpresst der Chef sie wohl ..
Muss die Familie Angst haben was kann man hier in N tun kann die Familie sich an irgendeine Behoerde wenden ..
Ich kann ihnen leider finanziell nicht helfen zudem wir auch mitten im Umzug stehen ..
Wer kann helfen
vielleicht mal den arbeitgeber wechseln?
finde eigentlich das eher der chef besser mal geht...
hab ähnliches schon zwei drei mal gehört.
muss aber ehrlich fragen: seid ihr denn dem norwegischen soweit mächtig dem arbeidstilsyn zu erklären was da abläuft?
vielleicht mal in die gewerkschaft eintreten?
oder habt ihr euch da vielleicht selbst in ganz üble abhängigkeitsverhältnisse manövriert?
bei nem vollidioten gelandet der mit den tollsten versprechungen geködert hat?
nun ja, viel glück aufjedenfall!
språket er knøkkelen! så vær så snill å korrigere meg når jeg skriver feil!
Re: Kann er das
..."Hallo Leute ich habe mal eine Nachfrage[/color],
Bei uns im Ort wohnt seit einigen Monaten eine nette Familie mit 2 Kindern.
Sie arbeitet wohl 60% und er auf selbstaendiger Basis..
Heute hat mich die Frau voellig aufgewuehlt angesprochen ,der jetzige chef von ihr droht wohl wen sie er nicht so wollen wie er es will das swie dann in 4 wochen wieder in D sitzen ..
Ich war sehr erstaunt weil a kannte ich sie nur von sehen[/color] [/size]ich habe gesagt sie solle mal gegen abend zu uns kommen mit ihrem mann und uns genau erzehlen um was es geht ..
Nun der Sachverhalt die Familie ist in D weg weil sie schulden hatte sie zahlen jedoch nur hier und da [/size]und damit erpresst der Chef sie wohl ..
Muss die Familie Angst haben was kann man hier in N tun kann die Familie sich an irgendeine Behoerde wenden ..
Ich kann ihnen leider finanziell nicht helfen zudem wir auch mitten im Umzug stehen ..[/size]
xxx..."
Hei, hei
Wenn jemand in D "sitzen" muss, dann tut er dies ganz sicher früher oder später......[/color]
Was war deine genaue Frage?
Bei uns im Ort wohnt seit einigen Monaten eine nette Familie mit 2 Kindern.
Sie arbeitet wohl 60% und er auf selbstaendiger Basis..
Heute hat mich die Frau voellig aufgewuehlt angesprochen ,der jetzige chef von ihr droht wohl wen sie er nicht so wollen wie er es will das swie dann in 4 wochen wieder in D sitzen ..
Ich war sehr erstaunt weil a kannte ich sie nur von sehen[/color] [/size]ich habe gesagt sie solle mal gegen abend zu uns kommen mit ihrem mann und uns genau erzehlen um was es geht ..
Nun der Sachverhalt die Familie ist in D weg weil sie schulden hatte sie zahlen jedoch nur hier und da [/size]und damit erpresst der Chef sie wohl ..
Muss die Familie Angst haben was kann man hier in N tun kann die Familie sich an irgendeine Behoerde wenden ..
Ich kann ihnen leider finanziell nicht helfen zudem wir auch mitten im Umzug stehen ..[/size]
xxx..."
Hei, hei
Wenn jemand in D "sitzen" muss, dann tut er dies ganz sicher früher oder später......[/color]
Was war deine genaue Frage?
Re: Kann er das
Was für ein super Vorteil, MAN KANN SICH VERBAL VERSTÄNDIGEN!Barney Bär hat geschrieben:MOMO hat geschrieben:Heute bereits informiert. Es ist noch einiges herraus gekommen also das was der Chef mit der Frau macht ist demuetigend er schreit und macht sie richtig fertig die Frau ist echt sowas von veraengstigt.
Achja der Chef ist ein Deutscher kein Norweger ..
(Ist nicht jedem Arbeitnehmer i Norge gegeben, sich auf deutsch verständigen zu können...)