Aufenthaltserlaubnis für Kind über 18 J.

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musikerin
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Aufenthaltserlaubnis für Kind über 18 J.

Beitrag von musikerin »

@alle

Da noch nicht ganz sicher ist, ob uns unser dann 18-jähriger Sohn nach Norwegen begleitet, möchte ich vorab fragen,

wie ist das bei Kindern über 18 Jahre, die noch zur Schule gehen. Erhalten sie auch den Aufenthalts-Status - im Sinne einer Familienzusammenführung? Oder muss er einen Job in Norwegen haben, um bleiben zu dürfen?

Mange takk!
Hilsen musikerin
musikerin
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Re: Aufenthaltserlaubnis für Kind über 18 J.

Beitrag von musikerin »

Hallo,

hat denn gar Niemand Erfahrung mit Kindern über 18 beim Auswandern?

Ich hoffe, es findet sich doch noch eine Antwort hier auf meine Frage.

Hilsen
musikerin
bayer
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Re: Aufenthaltserlaubnis für Kind über 18 J.

Beitrag von bayer »

Hallo ich wuede dir ja gerne helfen, mein Sohn ist aber 4 und im kindergarten.
Aber gehen wir es mal logisch an, das sind meine Gedanken und weiss nicht ob sie stimmen.
Ueber 18 , erstes Problem die Sprache, was will er hier in der Schule lernen oder mitbekommen?
2. Ausbildung : Keine Schulausbildung kein Job und hier in Norge
werde Leute mit Ausbildung gesucht.

Ich weiss nicht ob es stimmt, das sagt halt mein Gefuehl.
Vielleicht meldet sich doch mal einer der sich besser auskennt.

Gruss Klaus
Det22
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Re: Aufenthaltserlaubnis für Kind über 18 J.

Beitrag von Det22 »

hier kannst du alles nachlesen (EØS/EFTA-Regelwerk):

http://www.udi.no/templates/Tema.aspx?id=7240
musikerin
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Re: Aufenthaltserlaubnis für Kind über 18 J.

Beitrag von musikerin »

@Det22

Vielen Dank für den Link. Das dauert zwar wieder eine Weile, bis ich die Seite übersetzt habe, aber so lerne ich wenigstens wieder ein paar neue Vokabeln und mit "Heinzelnisse" geht das relativ schnell.

Mange takk!
musikerin

@bayer

Das sagt zwar der gesunde Menschenverstand, aber welche Chancen hat er hier, wenn wir nicht mehr vor Ort sind?

Hier stecken noch viele Fragen - aber wir werden sie klären und eine Lösung finden.

takk for din hjelp
musikerin
the-sun
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Re: Aufenthaltserlaubnis für Kind über 18 J.

Beitrag von the-sun »

Wenn er 18 ist und keine Ausbildung hat, dann kann er über familienzusammenführung mitgehen.
Er kann leider nicht mehr auf die mottaksskole gehen, muss also selber für ausreichende Norwegischkenntnisse sorgen, soll heissen ihr müsst den Kurs bezahlen an der voksenopplæring.
Ohne Norwegisch-Nachweis kein Besuch der weiterführenden Schule. Und ohne diese kein Lehrlingsplass oder Abi. (VK1 und 2 sind die quasi ersten beiden Lehrjahre, bzw. die vorbereitung auf die Lehrlingsspezialisierung)

guck mal im trolljenta-forum, da gibt es einen user, der hat das gerade hinter sich.

Nette Grüsse, Britta
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